Neuauflage "Fit für den Rat? Basics zur Ratsarbeit"
GRÜNE Alternative in den Räten NRW
Die GAR ist die kommunalpolitische Vereinigung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen und bildet ein Netzwerk für alle, die sich einer ökologischen, sozialen und demokratischen Kommunalpolitik verpflichtet fühlen.
GAR-SPEZIAL: Effektives Fraktionsmanagement mit der grünen Wolke
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Aktuelles
Kommunale Gremien, Urteile
Erste Gerichtsentscheidung zur Abberufung von Ausschussmitgliedern
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Mit der Änderung der Gemeindeordnung 2025 kann das Ausschussmitglied auch gegen seinen Willen abberufen werden, wenn das die Fraktion oder Gruppe beschließt. Diese bestimmt dann direkt das neue Ausschussmitglied. Aber gilt das auch, wenn das Ausschussmitglied aus der Fraktion oder Gruppe ausgetreten ist? Ein Gastbeitrag von Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Münster.
Reparieren statt wegwerfen: Was Kommunen tun können
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Mit dem "Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren" haben Verbraucher*innen in Deutschland seit dem 31. Juli 2026 mehr Rechte auf Reparatur. In einem Leitfaden zeigt der Verein "Runder Tisch Reparatur e.V." anhand von zwölf konkreten Maßnahmen und zahlreichen Praxis-Beispielen, wie Kommunen vor Ort Reparatur-Strukturen schaffen, Verbraucher*innen für das Thema sensibilisieren und so die Umsetzung des Rechts auf Reparatur unterstützen können.
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Wasser ist kostbar und geht uns alle an - als Trinkwasser, Lebensraum und Naturressource. Doch welche Politik braucht unser Lebenselixier? Die neue AKP zeigt, wie vielfältig die Herausforderungen auf europäischer, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sind: vom Trinkwasserschutz und der Flut im Ahrtal über umkippende Kleingewässer und wiedervernässte Moore bis hin zu einem Bach, der wieder ans Licht geholt wird.
Keine Sitzungsgelder für die Teilnahme an Sitzungen von Gruppen
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Sitzungsgelder für die Teilnahme an Sitzungen von Gruppen sind laut Gemeindeordnung und Kreisordnung nicht vorgesehen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vertritt die Rechtsauffassung, dass diese daher auch nicht über die Hauptsatzung festgelegt werden dürfen.