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Zum 1. Januar 2026 ist eine neue Entschädigungsverordnung in Kraft getreten. Die Aufwandsentschädigungen für Mitglieder kommunaler Gremien steigen einmalig um um gut 8 Prozent. 

Hintergrund 

Seit 2024 gilt für Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder von Räten, Kreistagen, Bezirksvertretungen und Fachausschüssen sowie der Landschaftsversammlungen ein jährlicher Inflationsausgleich von zwei Prozent. Da jedoch zuvor über mehrere Jahre keine Anpassung vorgenommen worden war, steigen die Entschädigungen nun einmalig um 8,24 Prozent. Dies gilt auch für die Sitzungsgelder sachkundiger Bürger*innen und Einwohner*innen.