Neue Entschädigungsverordnung
Zum 1. Januar 2026 ist eine neue Entschädigungsverordnung in Kraft getreten. Die Aufwandsentschädigungen für Mitglieder kommunaler Gremien steigen in diesem Jahr einmalig um gut acht Prozent.
Hintergrund
Seit 2024 gilt für Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder von Räten, Kreistagen, Bezirksvertretungen und Fachausschüssen sowie der Landschaftsversammlungen ein jährlicher Inflationsausgleich von zwei Prozent. Da jedoch zuvor über mehrere Jahre keine Anpassung vorgenommen worden war, steigen die Entschädigungen in 2026 einmalig nicht um zwei Prozent, sondern insgesamt um rund 8,2 Prozent. Damit wird rückwirkend die Anpassung für die Jahre 2021 bis 2023 vorgenommen. Die einmalige Erhöhung gilt auch für die Sitzungsgelder sachkundiger Bürger*innen und Einwohner*innen.
Die seit dem 1. Januar 2026 gültigen Sätze findet ihr in der aktuellen Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und derer Ausschüsse im Land Nordrhein-Westfalen (Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen - EntschVO NRW)