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Der sogenannte Bau-Turbo ist aktuell in aller Munde. Mit Stimmen der CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am 9. Oktober 2025 den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung gebilligt. Seitens der GRÜNEN wird dieses Instrument teils kritisch gesehen. Die Räte können vor Ort Vorgaben für die Umsetzung beschließen.

In diesem Artikel haben wir erste Infos zum Thema für euch zusammengetragen. 

Was ist der Bauturbo?

Laut Bundesregierung ist das erklärte Ziel, den Kommunen neue Freiheiten zu geben, um schneller Baurechte zu schaffen und so den Wohnungsbau voranzutreiben. Als Flexibilisierung für den Wohnungsbau wird ein neuer Paragraf 246e in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt. Erlaubt werden soll damit für einen Zeitraum von fünf Jahren ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. 

Auf der Seite des Bundestages ist dazu zu lesen: 

Wenn eine Kommune sich entscheide, den „Bau-Turbo“ anzuwenden, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden. Aufstellungen oder Änderungen von Bebauungsplänen sollen dann nicht mehr notwendig sein. Bauanträge gelten als genehmigt, wenn die Kommune nicht binnen drei Monaten ablehnt. 

Einfacher möglich wird auch der Bau von Wohnungen im Außenbereich. Innovative Lärmschutzlösungen sollen mehr Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglichen. Der Schutz von Mietwohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vor Umwandlungen in Eigentumswohnungen soll um fünf Jahre verlängert werden. 

Weitere Infos hier: Neuer Paragraf 246e, Bundestag verabschiedet Bauturbo

Mogelpackung?

Die Grüne Bundestagsfraktion hat im Vorfeld die Abschaffung des neuen Paragraphen gefordert: "Der vermeintliche Wohnungsbau-Turbo ist eine Mogelpackung und verfehlt sein Ziel. Denn er schafft keine bezahlbaren Wohnungen, fördert Spekulation, schleift demokratische Beteiligungs- und Abwägungsprozesse, erhöht Planungsunsicherheit und treibt den Flächenverbrauch in die Höhe." 

Weitere Infos hier:  Gemeinwohl-Update statt Mogelpackung 

Umsetzung des Bau-Turbos

Am 30. Oktober 2025 ist das neue Gesetz in Kraft getreten. Doch wie funktioniert die Umsetzung des Paragraphen 246e vor Ort? In den Kommunen ergeben sich in der Praxis eine Reihe von Fragen. Für einen ersten Überblick haben wir euch die folgenden Links zusammengestellt.

  • Das Bundesminsterium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat Fragen und Antworten zielgruppengerecht aufbereitet. 

Hier geht es zu den FAQs - auch speziell für Ratsmitglieder

  • Ein Umsetzungslabor begleitet die Startphase des neuen Gesetzes und schafft einen Lern- und Experimentierraum für Kommunen, Fachpraxis und Verwaltung. Das Umsetzungslabor Bau-Turbo ist ein Kollaborationsprojekt der Bauwende Allianz, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu). 

Hier findet ihr Infos zum Umsetzungslabor Bau-Turbo.

  • Der Deutsche Städtetag hat die bisherigen Aktivitäten zum Thema Bau-Turbo in den Städten gebündelt und eine Plattform zum Austausch initiiert. 

Eine Präsentation des Deutschen Städtetages fasst alle wesentlichen Aspekte zusammen: Vereinfachte Zulassung von Wohnbauvorhaben mit den §§ 31, 34 und 246e BauGB „Bauturbo“

Infos des Deutschen Städtetags zur Dokumentation Online-Austausch.   

In unserem Mitgliederbereich findet ihr außerdem Präsentationen und eine Aufzeichnung des Online-Austausches vom 5.12.2025.

Beispiel aus der Praxis

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Berlin hat zur Sicherstellung einer berlinweit einheitlichen Anwendung des Bauturbos den "Berliner Leitfaden" erstellt. Der Leitfaden erläutert die Abläufe und Anforderungen des Bauturbos und gibt Hinweise, wie zum Beispiel öffentliche Belange und nachbarliche Interessen zu berücksichtigen sind.