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Ansprechpartner*in
Ilona Schmitz

  • 20,00 € für GAR-Mitglieder
  • 40,00 € für Nicht-Mitglieder

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Schulbegleitungen sollen Kinder und Jugendliche mit (drohender) körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung unterstützen, um ihnen den Schulbesuch in Förder- und Regelschule zu ermöglichen. Damit kann der individuelle Rechtsanspruch auf Teilhabe umgesetzt werden. Da alle das Beste für ihre Kinder wollen und viele Schulen sich mit den vielfältigen Bildungs- und Erziehungsaufgaben überfordert sehen, sind in diesem Geiste die Kosten für SchulbegleiterInnen in den letzten Jahren enorm gestiegen und belasten die kommunalen Haushalte. Wer Eltern davon überzeugen will, dass Inklusion in der Schule auch anderes funktionieren kann, hat es sehr schwer und braucht gute Beispiele, wie die Teilhabe der Kinder sichergestellt werden kann.

Ab 2028 soll der Vorrang struktureller Hilfen vor dem Individualanspruch im Jugendhilfegesetz festgeschrieben werden, ein wichtiger Anlass, sich von bereits bestehenden Konzepten inspirieren zu lassen.

Sybille Haußmann, Dezernentin für Arbeit und Bildung im Kreis Düren hat sich schon auf den Weg und frühzeitig für ein anderes Modell stark gemacht. In Düren gibt es bereits Erfahrung mit strukturellen Hilfen. Dort werden Schulen mit Assistenzkräften ausgestattet, die eine individuelle Antragstellung durch Eltern nahezu überflüssig machen.    

Wie die Umschichtung von individuellen Eingliederungshilfen zu strukturellen Lösungen gelingen kann und Hürden aus dem Weg geräumt werden können, soll gemeinsam erörtert werden. 

Sybille Haußmann
Kreis Düren

Sybille Haußmann

Dezernentin für Arbeit und Bildung im Kreis Düren.