Die aktuellen Änderungen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVG, StVO, VwV-StVO) bieten mehr Möglichkeiten zum Beispiel für Temporeduzierung, die Ausweisung von Radwegen und die Umgestaltung des Straßenraumes im Hinblick auf den Umweltverbund und Fußverkehr. Wo bietet sich Gestaltungsfreiraum. Wo können wir vor Ort ansetzen? Und welche Hürden und Grenzen gibt es?
Antworten auf diese und alle eure Fragen gibt euch Martin Metz (GRÜNE Landtagsfraktion NRW).