Wie verändert das als „Bauturbo“ bekannt gewordene „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“, das der Bundestag am 03.11. 2025 beschlossen hat, das deutsche Planungsrecht? „Mehr Tempo und Sicherheit für Ihr Bauvorhaben“, freut sich das Bundesbauministerium - „Mehr Spekulation und Investorengewinne“, befürchtet dagegen die grüne Bundestagsfraktion.
Hinter den Schlagworten verbergen sich eine Reihe von teilweise nur befristet geltenden Änderungen des Baugesetzbuches. Der Deutsche Städtetag erwartet dadurch „wesentliche Erweiterungen des kommunalen Instrumentenkastens für den Wohnungsbau“ - Der Deutsche Mieterbund warnt dagegen: „Bauturbo fehlt Sozialverträglichkeit“.
Schaut man ins Gesetz, dann vergrößert der „Bauturbo“ vor allem Spielräume für Abweichungen vom geltenden Planungsrecht. Wohnungsbauvorhaben sollen ohne großen planerischen und verfahrensmäßigen Aufwand genehmigungsfähig gemacht werden, obwohl sie eigentlich nicht zulässig sind. Ob abgewichen werden darf, entscheiden nach dem Gesetz allein die Gemeinden.
Auf Ratsfraktionen kommen mit dem „Bauturbo“ viele neue Fragen zu: Bei welchen Fällen soll einer Abweichung zugestimmt werden? Wie weit soll die Gemeinde abweichen? Kann die Zustimmung von Zugeständnissen der Antragsteller*innen abhängig gemacht werden? Wo endet die Zustimmung nach „Bauturbo“ und wo beginnt die Notwendigkeit für die Aufstellung eines Bebauungsplans?
Das Seminar
„Bauturbo – Hilfen zum Verständnis und zur Nutzung eines neuen Planungsrechts“
soll dabei helfen, die neuen Regeln zu verstehen und anzuwenden. Erste praktische Erfahrungen aus den Kommunen sollen diskutiert werden.