In der Kommunalpolitik spielen Stadtentwicklung und der Bauleitplanung eine zentrale Rolle. Wir wollen Dich darauf gut vorbereiten. Es geht darum welche politischen Gestaltungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung liegen und erläutern es durch praktische Beispiele: Wann ist die Kommune zuständig? Welche Instrumente der kommunalen Planung gibt es? Was bedeuten die zentralen Begriffe: Bauleitpläne und städtebauliche Satzung: der Flächennutzungsplan (FNP), der Bebauungsplan (B-Plan), Bebauung nach § 34 BauGB, der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), ökologische Gestaltung, Klimaschutz im Baugebiet, Möglichkeiten der Festsetzungen im B-Plan? Aus aktuellem Anlass wird der Referent auch auf den Bauturbo und die damit einhergehenden Möglichkeiten und Risiken näher eingehen. Für (künftige) Rats- und Planungsausschussmitglieder.
Bauleitplanung
Berthold Rothe
Bornheim
Berthold Rothe war Dezernent im Rhein-Sieg-Kreis und leitete den Fachbereich Stadtentwicklung und Bauordnung der Stadt Euskirchen.
b.rothe@gruene-bornheim.de