Viele grüne KommunalpolitikerInnen werden sich bald erstmalig intensiv mit der Stadtentwicklung und der Bauleitplanung beschäftigen. Welche politischen Gestaltungsmöglichkeiten dieses Instrument eröffnet, wird durch praktische Beispiele erläutert: Wann ist die Kommune zuständig? Welche Instrumente der kommunalen Planung gibt es? Was bedeuten die zentralen Begriffe: Bauleitpläne und städtebauliche Satzung: der Flächennutzungsplan (FNP), der Bebauungsplan (B-Plan), Bebauung nach § 34 BauGB, der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), ökologische Gestaltung, Klimaschutz im Baugebiet, Möglichkeiten der Festsetzungen im B-Plan? Für (künftige) Rats- und Planungsausschussmitglieder.
Berthold Rothe
Bornheim
Berthold Rothe war Dezernent im Rhein-Sieg-Kreis und leitete den Fachbereich Stadtentwicklung und Bauordnung der Stadt Euskirchen.
b.rothe@gruene-bornheim.de