Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bestimmungen für deutlich höhere Parkgebühren für Anwohner*innen im baden-württembergischen Freiburg gekippt. Hintergrund war die Klage eines Stadtrats der FDP.
Im April 2022 ist die neue Satzung in Freiburg in Kraft getreten. Mit ihr erhöht sich die Gebühr für das Anwohnerparken von 30 auf nun in der Regel 360 Euro pro Jahr. Für Autos unter 4,21 Meter Länge sind es 240, für Fahrzeuge über 4,70 Meter Länge 480 Euro. Nach verschiedenen sozialen Kriterien wird teils jeweils nur die halbe Gebühr fällig, oder sie kann sogar ganz erlassen werden.
Auf die Revision des Antragstellers hin hat das Bundesverwaltungsgericht die Satzung nun für unwirksam erklärt. Die Gemeinden sind, so das Gericht, in Bezug auf Bewohnerparkgebühren, bei denen es sich um bundesrechtlich geregelte Gebühren nach dem Straßenverkehrsgesetz handelt, an die Vorgaben des Bundesgesetzgebers gebunden.
Das Gericht nannte drei Gründe für die Unwirksamkeit der Regelungen:
- die Stadt hätte anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen
- die Ermäßigungen aus sozialen Gründen seien unzulässig
- die Gebührensprünge für unterschiedlich lange Fahrzeuge seien zu groß
Die allgemeine Höhe der "Regelgebühr" des Anwohnerparkens von 360 € wurde nicht beanstandet. Diese stünden, so die Bundesrichter*innen, nicht in einem völligen Missverhältnis zu den Zwecken, die mit der Erhebung der Gebühren verfolgt würden.
Das Urteil schränkt die Handlungsoptionen der Kommunen erheblich ein und wird auch über Freiburg hinaus wegweisend sein. Was die Kommunen nun brauchen ist Rechtssicherheit.
Leitfaden: Ansätze zur Festlegung der Gebühren für Bewohnerparkausweise