Die Entlastungspakete des Bundes hatten hier eine Lücke gelassen. 148,5 Millionen Euro werden hierfür als Billigkeitsleistung an die Kommunen überwiesen, die Verteilung der Mittel orientiert sich an der Zahl der Mindestsicherungsbeziehenden der jeweiligen Städte/Gemeinden. Die restlichen 1,5 Millionen Euro der 150 Millionen Euro gehen an ein Projekt zum gesunden Frühstück, das das Ministerium für Schule und Bildung koordiniert.
Die Kommunen können die Gelder ganz oder teilweise an Träger der freien Wohlfahrtspflege, Vereine, Kirchen, Verbände oder Stiftungen weitergeben und müssen hierfür die Verwendungsnachweise sammeln. Die soziale Infrastruktur kann hier gestiegene Miet- und Nebenkosten geltend machen, Sachmittel und Informationsmaterial für Maßnahmen beschaffen oder Honorarkräfte zur Durchführung von Maßnahmen beschäftigen. Die Kommunen können außerdem über kommunale Verfügungsfonds bzw. Härtefallregelungen Menschen direkt unterstützen, insbesondere um Überschuldung, Energiesperren und Wohnungslosigkeit zu vermeiden.
Die Bescheide sind am 19. Januar 2023 an die Kommunen verschickt worden, die Mittel werden als einmalige Zahlung an alle Kommunen nach Eintritt der Rechtskraft des Bewilligungsbescheides (ein Monat nach Vorlage des Rechtsmittelverzichtes) angewiesen. Auszahlungen von Mitteln sind bis zum 31.12.2023 zulässig für Ausgaben, die bis zum 30. September 2023 verbindlich verplant wurden, auch eine rückwirkende Auszahlung in diesem Zeitraum ist möglich.
Zusätzlich dazu werden die Einrichtungen der Eingliederungshilfe, sowie die Einrichtungen nach §67 SGB XII mit landesweit 60 Millionen Euro unterstützt, damit sie auch unter dem gestiegenem Kostendruck ihre Aufgaben bei Betreuungs- und Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen erbringen können. Übernommen werden Mehrausgaben insbesondere infolge der steigenden Energie- und Heizausgaben, der andauernden hohen Inflation sowie erhöhter Entgelte wegen gestiegener Sachkosten aufgrund gestiegener Energiekosten. Den beiden Landschaftsverbänden LVR und LWL werden als überörtlicher Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe ein pauschalierter Festbetrag von je 30 Millionen Euro aus Billigkeitsgründen zur Verfügung gestellt, mit dem sie Mehrausgaben für 2023 finanzieren bzw. refinanzieren können.
Hier kommt ihr zur Richtlinie sowie zu weiterführenden Informationen zu den Verwendungsnachweisen.