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Defekte Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones sollen künftig häufiger repariert werden, anstatt im Müll zu landen und durch neue Geräte ersetzt zu werden. Das ist nachhaltig, schont Ressourcen und kann auch den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten. Dafür, dass Reparaturen einfacher und attraktiver werden, soll nun ein neues Gesetz sorgen.

Neues Gesetz: Mehr Rechte auf Reparatur

Mit dem "Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren" haben Verbraucher*innen in Deutschland seit dem 31. Juli 2026 mehr Rechte auf Reparatur. Dies gilt aktuell für bestimmte technische Geräte wie Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Fernseher und Monitore sowie Smartphones und Tablets. Bei einer Rückgabe von einem defekten Gerät innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungszeit haben Verbraucher*innen zukünftig das Recht ihr defektes Elektrogerät - anstatt eines Austausches - reparieren zu lassen.

Das Gesetz sieht weiter Neuerungen vor, mit denen nachhaltiger Konsum gefördert und Verbraucherrechte gestärkt werden sollen. Bei einer Entscheidung für eine Reparatur verlängert sich beispielsweise das Gewährleistungsrecht von zwei auf drei Jahre. Ist das Produkt so verbaut, dass es sich nicht reparieren lässt oder sind keine Ersatzteile zu bekommen, kann der Hersteller zur Verantwortung gezogen werden. Grundlage des neuen Gesetzes ist die EU-Richtlinie "Recht auf Reparatur" von 2024.

Was können die Kommunen tun, um das Recht auf Reparatur vor Ort zu unterstützen?

Reparieren statt wegwerfen ist für viele die Paradedisziplin der Nachhaltigkeit. Es stellt sich die Frage: Was können Kommunen tun, um vor Ort Strukturen zur Verwirklichung des Rechts auf Reparatur zu schaffen, Verbraucher*innen für das Thema Reparatur zu sensibilisieren und in der Umsetzung zu unterstützen. 

In dem Leitfaden "Kommunale Reparaturförderung" stellt der Verein "Runder Tisch Reparatur e.V." insgesamt zwölf Maßnahmen vor. Der Handlungsspielraum für die Kommunen wird dabei in vier Kategorien eingeteilt: 

1. Erfahrungen ermöglichen

  • Reparaturzentren etablieren und fördern
  • Reparaturbildung fördern
  • Reparaturevents organisieren

2. Interne Prozesse der Verwaltung

  • Reparatur in der öffentlichen Beschaffung verankern
  • Innerhalb der Verwaltung sensibilisieren

3. Reparierende unterstützen 

  • Repair-Cafés und offene Werkstätten unterstützen
  • Nachwuchs fördern
  • Wertstoffhöfe: Zugang zu Altgeräten erleichtern
  • Austausch fördern

4. Bewusstsein, Information und Beratung

  • Lokalen Reparaturbonus einführen
  • Reparatur als Thema in der Abfallberatung verankern
  • Über Reparaturangebote informieren

Die vorgestellten Maßnahmen zeigen konkrete Ansatzpunkte kommunaler Reparaturförderung und verweisen darüber hinaus auf zahlreiche Beispielprojekte aus der kommunalen Praxis - direkt zum anklicken. 

Leitfaden "Kommunale Reparaturförderung" 

Herausgeber
Runder Tisch Reparatur e.V.
Keltenstraße 8
72766 Reutlingen
www.runder-tisch-reparatur.de
info@runder-tisch-reparatur.de

40 Seiten, Stand: Januar 2025

Gefördert durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.