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Ab sofort können ehrenamtliche Initiativen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur defekter Produkte ermöglichen, eine eigene Förderung beantragen. 

In der ersten Förderrunde des Programms können sich zunächst all jene Reparaturinitiativen bewerben, die als gemeinnützige Vereine organisiert sind. Jede Reparatur-Initiative in gemeinnütziger Trägerschaft kann einmalig eine Förderung von bis zu 3.000 Euro beantragen. 

Im Jahr 2025 soll auch eine Förderrunde für andere Reparatur-Initiativen gestartet werden, die nicht als Vereine organisiert sind. Die aktuelle Förderung läuft bis Anfang 2026

Das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) will auf diese Weise Angebote für Verbraucherinnen und Verbraucher stärken, die ihre Produkte reparieren wollen, anstatt sie vorzeitig zu entsorgen und neu zu kaufen. Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten sind eine wichtige Stütze für das Recht auf Reparatur. Sie sind darüberhinaus Orte der Bürgerbeteiligung, in denen Umweltschutz aktiv gelebt wird, so das Ministerium.

Förderfähig sind vorrangig investive Maßnahmen zur Beschaffung von Geräten und Maschinen, Werkzeugen, Ausstattung, Materialien und Verbrauchsmaterialien und von vergleichbaren Gegenständen. Ergänzend sind Ausgaben für den Unterhalt von Räumlichkeiten und die Durchführung von Veranstaltungen sowie für Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Reparateurinnen und Reparateure, Organisatorinnen und Organisatoren förderfähig.

Das Förderprogramm ergänzt insbesondere die auf EU-Ebene getroffenen Regelungen zum Ökodesign und zum Recht auf Reparatur. So müssen ab 20. Juni 2025 Tablets und Smartphones reparierbar sein und Anleitungen sowie bestimmte Ersatzteile zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. Displays und Akkus. In der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur erhalten die Verbraucher eine um ein Jahr längere Gewährleistungsfrist, wenn sie sich bei einem Mangel während der zweijährigen Gewährleistungsfrist für eine Reparatur entscheiden, anstatt eine neue Sache zu verlangen.

Das Förderprogramm ist keine Gründungsförderung, sondern ein Unterstützungsangebot für bereits aktive Gruppen.

Die Antragstellung erfolgt über die Plattform www.reparatur-initiativen.de. Bewilligte Fördermittel werden über die anstiftung ausgereicht.

Direkt zum Antrag Förderproramm "Reparieren statt wegwerfen".