"Schrottimmobilien" beeinträchtigen das Straßenbild und haben negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Immobilienmarktes vor Ort. Wenn ein Gebäude und dessen Lage nicht mehr attraktiv genug sind, um es gewinnbringend vermarkten zu können, wenn die Sanierung von Immobilien mehr kostet als ihre Vermietung einbringt, und wenn betroffene Eigentümer nicht mehr willens oder in der Lage sind, diese Belastungen zu tragen, drohen Verwahrlosung und Leerstand. Die vorliegende Publikation des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung widmet sich dem Umgang mit Problemimmobilien in den Kommunen Nordrhein-Westfalens. Im Vordergrund steht dabei die praktische Auseinandersetzung mit diesen Immobilien mithilfe von Rechts- und Förderinstrumenten. Von einer Problemimmobilie kann vereinfacht gesagt gesprochen werden, wenn die bauliche Verwahrlosung bzw. die nicht angemessene Nutzung“ so stark ausgeprägt ist, dass eine Intervention erforderlich ist bzw. geboten erscheint. Der Leitfaden stellt die Instrumente vor, die Kommunen im Umgang mit Problemimmobilien anwenden können. Das reicht von hoheitlichen Instrumenten und Förderinstrumenten bzw. Beratungsangeboten der Kommunen, bis hin zu möglichen Zielen wie Instandsetzung/Sanierung, Nutzung, Erwerb durch die Stadt oder der Abriss die aufgeschlüsselt und erläutert werden. Dazu gehören auch Hinweise zum rechtlichen Verwaltungs- und Vollstreckungsverfahren für die Anwendung der Instrumente. Einige Kommunen beobachten eine Ausbreitung von Problemimmobilien innerhalb ganzer Quartiere. Für einen effektiven Umgang mit Problemimmobilien ist es entscheidend, den Immobilienbestand kontinuierlich im Auge zu behalten, um frühzeitig Maßnahmen treffen zu können.
Leitfaden: Umgang mit Problemimmobilien in Nordrhein-Westfalen