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Bei der Einschätzung der eigenen Rechte geht es auch darum, die Rechte der Gegenseite zu kennen. Gerade das Recht auf freie Meinungsäußerung ist hier zentral, weil sich Personen, die Konfrontation suchen, darauf gern berufen. Meinungsfreiheit ist in Deutschland in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Die Äußerung einer Meinung darf allerdings verboten werden, wenn dadurch die Menschenwürde oder das Persönlichkeitsrecht Dritter angegriffen werden.

"Stark im Amt", das Portal für Kommunalpolitik gegen Hass und Gewalt, bietet Kommunalpolitker*innen im Fall des Falles Hilfestellung und gibt einen ersten Überblick, zum Beispiel bei Beleidigung, übler Nachrede oder Hasskommentaren in den sozialen Medien.

Eine Initiative der kommunalen Spitzenverbände mit der Körber Stiftung.

Hier geht es weiter: "Stark im Amt - Meine Rechte"