Parkraumkontrolle per Scan-Fahrzeug: Was Kommunen jetzt wissen müssen
Für Städte und Gemeinden eröffnet der § 63g des Straßenverkehrsgesetzes neue Möglichkeiten Parkverstöße mittels Videokontrolle zu erfassen.
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es erstmals eine bundeseinheitliche Regelung für den Einsatz sogenannter Scan-Fahrzeuge zur automatisierten Parkraumkontrolle.
Falschparkerinnen und Falschparker werden in Deutschland bislang überwiegend manuell kontrolliert. Das ist zeitaufwändig und bindet personelle Ressourcen. Durch die Digitalisierung der Parkraumkontrolle soll die Überwachung für die Kommunen zukünftig effizienter und einfacher werden. Verstöße sollen schneller erkannt und der knappe Parkraum besser genutzt werden.
Was Scan-Cars leisten können
Scan-Cars sind mit Kameras ausgestattete Fahrzeuge, die beim Vorbeifahren Kennzeichen erfassen. Um Parkverstöße zu identifizieren, werden diese mit einer Datenbank abgeglichen. So kann beispielsweise automatisiert geprüft werden, ob für ein Fahrzeug eine Parkberechtigung vorliegt.
Allerdings müssen dafür die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen stimmen: Für eine automatisierte Kontrolle müssen die entsprechenden Daten digital vorliegen und mit dem Kennzeichen verknüpft werden können. Das betrifft zum Beispiel Anwohnerparken, Kurzzeitparken oder Sonderparkberechtigungen. Schwerbehindertenausweise beispielsweise sind bislang meist nicht mit Kennzeichen verknüpft. Daher können Scan-Fahrzeuge entsprechende Berechtigungen derzeit in der Regel nicht erkennen.
Scan-Cars können darüber hinaus dazu beitragen, auch andere Verstöße im ruhenden Verkehr zu erkennen. Dazu zählen beispielsweise Fahrzeuge, die auf Rad- und Gehwegen parken oder Rettungswege blockieren. Regelwidrig abgestellte Fahrzeuge sowie mögliche Behinderungen oder Gefahrensituationen können mit Scan-Cars schneller erfasst und im Anschluss durch die zuständigen Stellen bearbeitet werden. So wird es für Kommunen leichter, Geh- und Radwege, Busspuren oder Rettungswege gezielt freizuhalten.
Die automatisierte Erfassung erfolgt innerhalb weniger Sekunden. Nach Angaben des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg kann eine Person mit einem Scan-Fahrzeug unter geeigneten Rahmenbedingungen bis zu 1.000 Fahrzeuge pro Stunde kontrollieren, gegenüber etwa 50 bei einer Kontrolle zu Fuß.
Was genau regelt § 63g StVG?
Der neue Paragraf ermöglicht den zuständigen Behörden die automatisierte Kontrolle von Parkberechtigungen sowie die automatisierte Ermittlung von unabhängig davon bestehenden Parkverstößen. Die Videokontrolle darf dabei im Rahmen einer stichprobenartigen Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt werden. Dabei macht das Gesetz konkrete Vorgaben für die Erhebung, Verarbeitung und Löschung der Daten.
Parkberechtigungen digital kontrollieren
Kommunen können bestimmen, dass an Parkautomaten oder anderen Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs angegeben werden muss. Die so erfassten Daten dürfen für die Kontrolle der Parkberechtigung verarbeitet werden.
Für die eigentliche Videokontrolle gilt: Die zuständigen Behörden dürfen im Rahmen einer stichprobenartigen Überwachung Bilder des Fahrzeugs, des Kennzeichens und der unmittelbaren Umgebung sowie Standort, Datum und Uhrzeit der Kontrolle automatisiert erheben, übermitteln und speichern. Andere personenbezogene Daten, insbesondere erkennbare Personen und weitere Kennzeichen, müssen dabei nach dem Stand der Technik automatisiert unkenntlich gemacht werden.
Besteht eine Parkberechtigung, müssen die bei der Videokontrolle erhobenen Daten unverzüglich automatisiert gelöscht werden. Ergibt der Abgleich keine Parkberechtigung, gelten weitere Vorgaben, unter anderem zur Bestätigung des fehlenden Berechtigungsnachweises und zu den Löschfristen.
Regelwidriges Parken erkennen
Auch Fahrzeuge, die unzulässig halten oder parken, können mittels stichprobenartiger Videokontrolle automatisiert ermittelt werden. Ergibt die Kontrolle hinreichend sicher einen Verstoß, dürfen die hierfür erforderlichen Daten zum Zweck der Verfolgung der entsprechenden Verkehrsordnungswidrigkeit verarbeitet werden.
Sind zunächst lediglich Anhaltspunkte für einen Verstoß erkennbar, gelten besondere Vorgaben für die weitere Kontrolle und die Speicherung des Kennzeichens. Bestätigt sich der Verstoß nicht innerhalb von 24 Stunden, müssen die entsprechenden Daten automatisiert gelöscht werden.
Datenschutz und Transparenz
Um den Datenschutz zu gewährleisten, gibt der Gesetzgeber konkrete Vorgaben für den Umgang mit den erhobenen Daten.
So müssen die Abrufe, die Erhebung, die Kombination und die Löschung bestimmter Daten protokolliert werden. Die Protokolldaten dürfen ausschließlich für Zwecke der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs verwendet werden. Sie sind gegen Missbrauch zu schützen und nach 30 Tagen zu löschen.
Festgelegt ist außerdem, dass eine verdeckte Durchführung der Videokontrolle unzulässig ist. Sowohl die überwachten Gebiete als auch die eingesetzten Fahrzeuge müssen als solche kenntlich gemacht werden.
Die nach § 63g gespeicherten Daten dürfen grundsätzlich nicht für andere Zwecke oder zur Profilbildung verwendet werden. In anonymisierter Form dürfen sie für statistische Zwecke und für Zwecke des Verkehrsmanagements genutzt werden.
Wie sich die Technik unter praktischen Bedingungen bewährt, wurde bereits in mehreren Pilotprojekten in Baden-Württemberg untersucht.
Das hat Baden-Württemberg aus den Pilotprojekten gelernt
Bereits seit März 2025 erlaubt das Landesmobilitätsgesetz Baden-Württemberg den Einsatz von Scan-Fahrzeugen zur Kontrolle von Parkräumen.
Um die Technik in der Praxis zu testen, hat das Verkehrsministerium 2025 mehrere Pilotprojekte gestartet. Die Scan-Fahrzeuge waren jeweils für mehrere Wochen an der Universität Hohenheim, in Heidelberg, Mannheim, Waldshut-Tiengen und in Freiburg im Einsatz. Die Pilotversuche sind seit Mitte 2026 abgeschlossen.
Erfahrungen aus den Pilotprojekten zeigen, dass die Technik unter geeigneten Rahmenbedingungen, insbesondere bei größeren Gebieten, deutliche Effizienzsteigerungen ermöglichen kann. Im Heidelberger Pilotprojekt wurden nach Angaben des baden-württembergischen Verkehrsministeriums eine mindestens zwölfmal höhere technische Effizienz gegenüber der klassischen Parkraumkontrolle durch eine zweiköpfige Fußstreife festgestellt.
Gleichzeitig können die erhobenen Daten für die kommunale Verkehrsplanung interessant sein. In Heidelberg konnte erstmals flächig erfasst werden, wo Falschparken dauerhaft auftritt und welche Bereiche besonders betroffen sind. Die Erkenntnisse ermöglichen es, künftig gezielt Maßnahmen zu prüfen, um an diesen Stellen das Falschparken zu verhindern und somit die Sicherheit vor allem für Zufußgehende, Radfahrende und beeinträchtigte Menschen zu erhöhen.
Was Kommunen jetzt tun können
Kommunen können mit der neuen Rechtsgrundlage prüfen, ob und unter welchen Bedingungen der Einsatz von Scan-Fahrzeugen in ihrem Gebiet sinnvoll ist.
Hierzu sagt der verkehrspolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion NRW, Martin Metz: "Kommunen sollten bewerten, ob der Einsatz von Scan-Cars in ihrem Gebiet wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll ist, und sich mit Städten austauschen, die bereits Pilotprojekte durchgeführt haben – etwa in Baden-Württemberg. Ein zentraler Schritt ist zudem, zu klären, welche Parkberechtigungen bereits mit Kennzeichen hinterlegt sind und wo dies noch nachgeholt werden muss. Das ist auch unabhängig von einer Videokontrolle sinnvoll, da Bürger*innen dann künftig auch keinen Parkausweis mehr sichtbar im Fahrzeug hinterlegen müssen. [...] Schließlich können Kommunen die neuen Möglichkeiten zur Datennutzung aktiv in ihre Verkehrsplanung integrieren. Dies kann helfen, Mobilitäts- und Parkraumkonzepte zu präzisieren und Maßnahmen künftig besser zu evaluieren."
Für Kommunen können sich damit unter anderem folgende Fragen ergeben:
- Welche Parkberechtigungen werden bereits digital und kennzeichenbezogen erfasst?
- Welche Berechtigungen müssen noch digitalisiert oder mit Kennzeichen verknüpft werden?
- Wo wäre eine automatisierte Kontrolle aufgrund des Parkdrucks oder häufiger Verstöße besonders sinnvoll?
- Welche technischen Schnittstellen zu Parkautomaten, Park-Apps und bestehenden Datenbanken sind erforderlich?
- Welche personellen Ressourcen können durch eine effizientere Kontrolle anders eingesetzt werden?
- Wie werden Datenschutz, Löschung und Protokollierung organisatorisch umgesetzt?
- Welche Erkenntnisse aus den Pilotprojekten anderer Kommunen lassen sich auf die eigene Situation übertragen?
Zum Weiterlesen
FAQ des Verkehrsministerium Baden-Württemberg zu Scan-Fahrzeugen
Ergebnisse Praxistest Scan-Fahrzeuge in Heidelberg
§ 63g des Straßenverkehrsgesetzes
Beitrag von Martin Metz zu den neuen Handlungsspielräume für Kommunen
Leitfaden der Agora-Verkehrswende zur digital unterstützten Parkraumkontrolle z
Musterantrag im Mitgliederbereich
Digital unterstützte Parkraumkontrolle – Einsatz von Scan-Fahrzeugen in Köln