Seit Beginn des Jahres gilt die Baulandmobilisierungs-Verordnung. Mit der Verordnung werden 95 Kommunen in die Lage versetzt, noch besser aus Brachflächen Bauflächen zu machen. Dazu zählt unter anderem die Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf brachliegende Grundstücke oder die Möglichkeit zur Verhängung eines Baugebots bei dringendem Wohnbedarf der Bevölkerung.
Zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten hat die Landesregierung ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass 95 Kommunen identifizierte, in denen eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen nicht gewährleistet oder besonders gefährdet ist.
Drei Handlungsinstrumente zur Mobilisierung von Bauland werden den Kommunen an die Hand gegeben:
1. Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf brachliegende Grundstücke oder für im Zusammenhang bebaute Ortsteile.
2. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung oder eine Ausnahme erteilt werden.
3. Mit einem Baugebot kann die Gemeinde durch Bescheid die Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichten, ihre Grundstücke innerhalb einer angemessenen Frist zu bebauen oder eine vorhandene bauliche Anlage anzupassen.