Im Zentrum des Wärmeplanungsgesetzes stehen die Kommunen. Sie haben die Aufgabe, den Umbau des Wärmesektors zu koordinieren und zu steuern.
2026 sollen in Großstädten und bis Mitte 2028 in allen anderen Kommunen erste Wärmepläne vorliegen. Diese Aufgabe ist komplex, bietet aber auch große Chancen, Städte und Gemeinden attraktiver und lebenswerter zu machen. Der eigene Standort wird durch stabile und langfristig günstige Energiekosten, lokale Wertschöpfung sowie durch mehr Planungs- und Investitionssicherheit aufgewertet.
Der Leitfaden skizziert die Akteurslandschaft der Wärmewende und gibt kommunalen Entscheider*innen Hinweise, wie sie ohne großen Zeitverlust Partner*innen für die Umsetzung finden. Er zeigt auf, welche Pfade in der kommunalen Wärmeplanung zwar vom Wärmeplanungsgesetz her möglich, aber in der Regel nicht sinnvoll sind – wie etwa ein flächendeckender Umbau von Erdgasverteilnetzen zu Wasserstoffnetzen. Viele gute Beispiele der Umsetzung in großen und kleinen Kommunen zeigen, was heute schon möglich und machbar ist. Ein ausführlicher Serviceteil zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen, Förderprogrammen und weiteren Handreichungen rundet den Leitfaden ab. Mit vielen Praxisbeispielen und Infografiken.
Zum Leitfaden "Kommunale Wärewende strategisch planen" , Heinrich Böll Stiftung, Juni 2024.
Das Dossier Wärmewende der Heinrich Böll Stiftung zeigt anhand von Beispielen, wie Kommunen und Bürger*innen vor Ort gute Lösungen für klimaneutrales Heizen realisieren können.