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Der Verfassungsgerichtshof in Münster erklärte in einer knappen Mehrheitsentscheidung das sogenannte „Rock-Verfahren“ zur Sitzverteilung für verfassungswidrig. Es verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen das Recht auf Chancengleichheit und das Recht auf Gleichheit der Wahl. 

Geklagt hatten sechs kleinere Parteien: FDP, BSW, Piratenpartei, Volt, Die Partei und Die Linke. Ziel der Gesetzesänderung war es, eine weitere Zersplitterung der Räte zu verhindern. Mit dem neuen Verfahren sollten Verzerrungen der Sitzzuteilung sowie überproportionale Rundungsgewinne kleiner Parteien reduziert und dadurch die Erfolgswertgleichheit der Stimmen gegenüber dem bisherigen Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers verbessert werden. 

Die Neuregelung hätte faktisch dazu geführt, dass kleine Parteien bei ähnlichem Stimmenanteil wie bisher Sitze verlieren, während Große gewinnen. Das Gericht erkannte zwar das nachvollziehbare politische Ziel, auf diesem Wege einer Zersplitterung der Räte entgegenzuwirken, rechtlich reicht das nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs aber nicht aus, um so stark in die Gleichheit der Wahl einzugreifen. Ein Eingriff in die Wahlrechtsgrundsätze braucht besonders gewichtige Gründe. 

Die Entscheidung fiel mit vier zu drei Richterstimmen denkbar knapp aus. In Sondervoten werden die abweichenden Richtermeinungen begründet. Bei der Kommunalwahl im Herbst wird für die Sitzverteilung im Rat wohl wieder das alte Verfahren zur Anwendung kommen. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren soll zeitnah eingeleitet werden.

Urteil des VerfGH NRW