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Was ist eigentlich die kommunale Wärmeplanung?

Zweck der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) ist die zielgenaue Planung der Wärmeangebote und -bedarfe auf der lokalen Ebene. Es geht nicht um Planung im Sinne von Flächennutzungsplänen oder ähnlichem, sondern darum, strategisch für die Zukunft festzulegen, mit welchen Wärmequellen die Bürger*innen in welchen Stadtteilen und Häuserblocks wie versorgt werden. Dadurch sollen bestehende Potenziale für erneuerbare Wärme (zum Beispiel Abwärme, Geothermie, Solarthermie) und Energieeffizienz strategisch erschlossen, Investitionen koordiniert und quartiersbezogene Sanierungsprojekte zielgerichtet und effizient ausgerichtet werden.

Erst mit einem kommunalen Wärmeplan wird die Gestaltung zukunftsfähiger Infrastrukturen, wie beispielsweise Wärmenetzen, planbar und operationalisierbar. Die Kommune, kommunale Stadtwerke aber auch Private können dann Investitionsentscheidungen aus einer umfassenden und abgesicherten Perspektive treffen. Wärmeplanung kann die geeignetsten und wirtschaftlichsten Klimaschutzmaßnahmen sowie den passenden Mix aus Effizienzmaßnahmen und Wärmebereitstellung identifizieren und zugleich verhindern, dass durch unkoordiniertes Handeln Projekte und Gelder ins Leere laufen. Der jeweilige Pfad zur Transformation der Wärmeversorgung hängt stark von den jeweiligen lokalen Voraussetzungen ab und muss deshalb vor Ort in der Kommune entwickelt werden. Für kleine Kommunen kann es sinnvoll sein, sich dabei mit Nachbargemeinden zusammenzuschließen und einen gemeinsamen Wärmeplan zu erstellen.

Warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um loszulegen?

Ganz grundsätzlich gilt natürlich, dass es beim Klimaschutz keine Zeit zu verlieren gibt. Und die Wärmewende muss dabei einen großen Beitrag leisten, denn auch in Nordrhein-Westfalen wird derzeit noch der überwiegende Anteil der Wärmeversorgung mit fossilen Brennstoffen (Gas, Öl) gedeckt.

Darüber hinaus gibt es aber auch einen ganz pragmatischen Grund, warum es sich für Kommunen lohnt, jetzt mit ihrer Wärmeplanung zu beginnen: das Förderprogramm des Bundes im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Bei Antragsstellung bis Ende 2023 gelten hier erhöhte Förderquoten für die Kommunen oder kommunale Zusammenschlüsse, die derzeit je nach Lage und finanzieller Situation entweder 90 Prozent oder sogar 100 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen. Diese erhöhte Förderquote ist eine Chance, die möglichst viele Kommunen nutzen sollten! Hier gibt es weitere Informationen zum Förderprogramm.

Im NRW-Koalitionsvertrag wurde außerdem vereinbart, dass wir die Kommunen zur Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans als informelles Planungsinstrument verpflichten wollen. Aktuell arbeitet zunächst der Bund an einem Gesetz zur verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung. Das ist also ein weiterer Grund, jetzt schon zu beginnen: Denn die Pflicht wird mindestens für größere Kommunen ab 10.000 bis 20.000 Einwohner*innen sowieso kommen, sodass es nur von Vorteil sein kann, früh zu beginnen und die bestehenden Fördermittel jetzt zu nutzen.

Was könnt Ihr als GRÜNE in den Kommunen jetzt konkret tun?

Die GRÜNE Landtagsfraktion hat deswegen zwei Dokumente vorbereitet, die Euch helfen können, den Prozess in Eurer Kommune anzustoßen. Dies ist zum einen eine Musteranfrage, die dazu dienen soll, die Verwaltung auf das Thema aufmerksam zu machen, die richtigen Ansprechpartner*innen zu identifizieren und ggf. mehr über aktuelle Planungsstände bzw. Vorarbeiten zu erfahren. Als zweiten Schritt haben wir auch einen Musterantrag vorbereitet, den Ihr stellen könnt, um Eure Verwaltung mit der Kommunalen Wärmeplanung zu beauftragen. Die Musterdokumente könnt Ihr natürlich nach Euren Bedürfnissen und Gegebenheiten vor Ort anpassen. Wir haben sie für euch in unserem internen Bereich hinterlegt.

Und was tut das Land?

Wie oben bereits beschrieben, wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, ab 2023 die rechtlichen Voraussetzungen für eine verpflichtende Kommunale Wärmeplanung zu schaffen. Dies schlägt sich bereits im Haushalt 2023 nieder. Dort sind für das laufende Jahr 9,75 Millionen Euro für kommunalen und gesellschaftlichen Klimaschutz eingestellt, die unter anderem der Unterstützung der Kommunalen Wärmeplanung dienen sollen. Weitere Mittel für die kommenden Jahre sind bereits als sogenannte Verpflichtungsermächtigung vorgemerkt.

Zudem wird in Nordrhein-Westfalen ein „Kompetenzzentrum Wärmewende“ gegründet. Bereits heute ist außerdem die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate ein kompetenter Ansprechpartner bei Fachfragen zur Kommunalen Wärmeplanung. Eine sehr gute Datengrundlage liefert das Wärmekataster des LANUV. Hier finden sich relativ fein aufgelöste Daten zu Standorten von Wärmequellen, zu vorhandenen Wärmenetzen, zum Wärmebedarf und zum Sanierungsstand.

Musteranträge

Um Euch bei der kommunalen Wärmeplanung vor Ort zu unterstützen, findet ihr hier einen Musterantrag für Eure kommunalen Gremien.