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Digitale oder hybride Sitzungen erleichtern das ehrenamtliche Engagement und können nun zur gängigen Praxis in den NRW-Kommunen werden. Durch eine geänderte Gesetzgebung und eine entsprechende Software-Zulassung hat die Landesregierung den Weg zur Durchführung von hybriden und digitalen Sitzungen frei gemacht. Um den besonderen Anforderungen der kommunalen Gremienarbeit und der Rechtssicherheit von Beschlüssen sowie der Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes gerecht zu werden, dürfen nur von der gpaNRW zugelassene Systeme zum Einsatz gebracht werden. Der rechtliche Rahmen für die Durchführung digitaler Sitzungen ist in der Gemeindeordnung NRW festgelegt.

Ausschüsse dürfen grundsätzlich in hybrider Form tagen, wenn Rat oder Kreistag die entsprechenden Grundlagen dafür schaffen (ausgenommen: Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss). Ratssitzungen können in streng definierten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel in einer epidemischen Notlage, digital stattfinden. Eine Handreichung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen enthält alle wichtigen Informationen: Von technischen und sonstigen Voraussetzungen, über Verantwortlichkeiten der Gremiumsmitglieder, IT-Sicherheit bis zur Sitzungsdurchführung.

Zur Handreichung "Digitale und hybride Sitzungen in Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen" des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.