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Das Zentrum für Interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR) der Ruhr-Universität Bochum hat einen Forschungsbericht zu den Mitgliedern von Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten veröffentlicht. Im Fokus der Untersuchung steht eine Befragung der Bezirksvertreter*innen der abgelaufenen Wahlperiode 2014-2020. Es ist die erste größere Befragung von Bezirksvertreter*innen seit der großen Befragung des Innenministeriums NRW von 1988.

In den 23 kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens werden seit 1975 parallel zur Wahl der Räte und für deren Amtsdauer für jeden Stadtbezirk eine Bezirksvertretung gewählt, deren Vorsitzende*r der Bezirksvorsteher*in bzw. die Bezirksbürgermeister*in ist. In den kreisfreien Städten NRWs gibt es 145 Bezirksvertretungen und rund 2.500 Mandate der Bezirksvertretungen.

Ihr Aufgabenkatalog ist gesetzlich geregelt. Die konkrete Ausgestaltung kann wiederum sehr unterschiedlich ausfallen, sie findet sich in der Hauptsatzung der jeweiligen Stadt. Die Größe der Stadtbezirke in NRW variiert stark. Im Städtevergleich unterschiedet sich die durchschnittliche Anzahl der vertretenen Bürger*innen von 688 bis hin zu 8.679 Einwohnenden, die von einem oder einer Mandatsträger*in vertreten werden.

Der durchschnittliche Bezirksvertreter ist männlich, 57 Jahre alt und gut gebildet. Das Mandat in der Bezirksvertretung erfordert einen durchschnittlichen Zeitaufwand von 21,8 Stunden im Monat, für Bezirksbürgermeister*innen und Fraktionsvorsitzende liegt er im Durchschnitt bei 54,6 bzw. 28,8 Stunden pro Monat. Insgesamt 10 Prozent haben ein Ratsmandat und verbinden so Bezirkspolitik und Politik auf der Ebene der Gesamtstadt, weitere 20 Prozent haben eine Ausschussmitgliedschaft als sachkundiger Bürger*in oder Einwohner*in in einem Ratsausschuss oder Mitglied einer Verbandsversammlung oder eines Aufsichtsrates einer städtischen Gesellschaft.