Zum 1. Januar 2024 tritt die neue „Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und deren Ausschüsse im Land Nordrhein-Westfalen (Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen - EntschVO NRW)“ in Kraft. Die Höhe der bestehenden Sätze zur Aufwandsentschädigung wurde aktualisiert. Erstmals ist bei einer Doppelspitze im Fraktionsvorsitz eine Teilung der Aufwandsentschädigung explizit möglich. Neugeregelt wurde, dass nicht nur die Kosten für die Betreuung der eigenen Kinder während der Mandatsausübung ersetzt werden, sondern auch die Kosten, die für die Betreuung sonstiger pflegebedürftiger Angehörigen anfallen.