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Die Partydroge Lachgas gilt insbesondere für Minderjährige als sehr gefährlich. Im Gebiet der Stadt Dortmund sind der Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid „Lachgas“ an Minderjährige künftig verboten. Damit will die Stadt junge Menschen vor dem Rauschmittel schützen, das mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden ist. 

Die Stadt Dortmund hat hierzu eine Ordnungsbehördliche Verordnung erarbeitet, die Verstöße mit bis zu 1.000 Euro ahndet. Sie gilt zunächst bis Ende 2027. Dortmund reagiert damit als erste Stadt in NRW auf das Scheitern einer bundeseinheitlichen Lösung, die nach dem Ende der Ampel-Koalition nicht mehr zustande gekommen war.

Hier die Verordnung im Wortlaut: 

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid „Lachgas“ an Minderjährige in der Stadt Dortmund.

Weitere Infos zu den Gefahren von Lachgas für Jugendliche findet ihr in der Pressmeldung der Stadt Dortmund zum Thema "Rausch mit Risiko", sowie auf der Seite des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund.