Mit der Frage der Zuständigkeit für die Namensgebung öffentlicher Straßen in kreisfreien Städten beschäftigten sich die Richter des Oberverwaltungsgerichts in Münster.
Mit dem Ergebnis: Ein Platz in Köln kann künftig nach dem Schauspieler und Komiker Dirk Bach (1961-2012) benannt werden. Diese Entscheidung traf das OVG in der zweiten und letzten Instanz. Dem Urteil ging ein Streit zwischen dem Rat der Stadt Köln und der Bezirksvertretung Köln-Innenstadt voraus. Beide Gremien stritten darüber, wer das Recht hat, die Fläche vor dem Kölner Schauspielhaus, die bislang im Volksmund als "kleiner Offenbachplatz" bezeichnet wurde, offiziell zu benennen.
Das OVG Münster bestätigte nun das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln und entschied, dass die Bezirksvertretung die Benennung des Platzes vornehmen darf. Diese möchte mit der Namensgebung an den 2012 verstorbenen Dirk Bach erinnern. Der Kölner Stadtrat hatte im Jahr 2023 beschlossen, den "kleinen Offenbachplatz" in den größeren Offenbachplatz einzubeziehen, woraufhin die Bezirksvertretung vor Gericht zog.
Der aus Köln stammende Dirk Bach wurde vor allem als Moderator des "Dschungelcamps" bekannt, wirkte jedoch auch als Schauspieler und Synchronsprecher und erhielt zahlreiche Auszeichnungen. Der Platz, um den es geht, liegt vor dem Kölner Schauspielhaus, dem er zeitweise als Ensemblemitglied angehörte.
OVG Münster, Beschluss vom 09.01.2025 - 15 A 205/24
Gemeindeordnung NRW, §37 Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten