Die Energiewende nimmt Fahrt auf. Doch neue Windräder, Solarenergie und -speicher, Wasserkraftwerke, Biomasseanbau sowie der mit der Energiewende einhergehende Netzausbau bringen viele Arten unter Druck, deren Lebensräume ohnehin knapp sind. Um den Ausbau erneuerbarer Energien und den Schutz von Arten besser zu vereinbaren, hat der Bund das "Nationale Artenhilfsprogramm" eingerichtet.
Mit dem nationalen Artenhilfsprogramm fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschuatz (BMUV) insbesondere Vorhaben, die den Schutz von Arten in den Fokus nehmen, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind. Ziel ist es die Erhaltungszustände sowie die Qualität und Vernetzung der Lebensräume von verschiedenen Arten langfristig zu verbessern und so den Ausbau der Erneuerbaren zu flankieren.
Das Programm steht darüber hinaus für Projekte zum Schutz von Arten offen, für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt oder die in ihrem Bestand gefährdet sind. Das Programm leistet also wichtige Beiträge für den Schutz bestimmter Vogelarten wie dem Rotmilan und Wiesenlimikolen und hilft auch Säugetieren wie Fledermäusen, Feldhamster, Schweinswal, sowie Fischen und Amphibienarten.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Natuschutz-Organisationen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Einzelpersonen und Verbundprojekte.
Die Koordination der Förderung übernimmt das Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Auf der Website des BfN gibt es weitere Informationen und die Förderrichtline: Nationales Artenhilfsprogramm