Zum Hauptinhalt der Seite springen

Das Land NRW hat heute den Einstieg in die Lösung für kommunale Altschulden vorgestellt. Das Land hat bekannt gegeben, jede zweite Stadt oder Kommune in NRW finanziell unterstützen zu wollen. Insgesamt geht es dabei um die Höhe von rund 9,85 Milliarden Euro Landesschuld. Die Entlastung um die weiteren 50 Prozent hat der Bund zugesagt.

Die Gesetzgebung und Abwicklung der vorgesehenen Altschuldenlösung wird in enger Verzahnung mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz erfolgen. Die Zahlungen für Zins und Tilgung – der sogenannte Schuldendienst – erfolgen als Vorwegabzug in Höhe von 460 Millionen Euro (2024: 230 Millionen Euro) aus der finanziellen Verteilmasse und unter Inanspruchnahme der freiwilligen Aufstockung des Gemeindefinanzierungsgesetzes durch die Grunderwerbsteuer. Um sicherzustellen, dass das Geld trotz der schwankenden Steuereinnahmen zum Bedienen der Kredite ausreicht, garantiert das Land für diese Aufstockung ein jährliches Mindestvolumen von 460 Millionen Euro.

Die genaue Ausgestaltung und Abbildung im Gemeindefinanzierungsgesetz wird die Landesregierung über die Sommerpause hinweg in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeiten und nach der Sommerpause ins Gesetzgebungsverfahren geben. Dies betrifft z.B. die kommunalscharfe Verteilung der zu übernehmenden Kredite. Wie hoch letztlich die Entlastung für einzelne Kommunen ausfällt, wird also erst nach der Sommerpause feststehen.

Außerdem werden mit einem Volumen von sechs Milliarden Euro gezielte Investitionen in die Sanierung und den Ausbau kommunaler Infrastruktur vorangetrieben, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes und Klimaanpassung.

Welche Vorteile haben die Kommunen durch die angekündigte Altschuldenlösung in NRW? Wie ist der Sachstand für eine Bundeslösung? Und warum wird die Altschuldenlösung über das GFG finanziert und nicht direkt über den Landeshaushalt?

Die Landtagsfraktion der Grünen hat um diese Fragen zu klären ein FAQ zur Altschuldenlösung erstellt. Dieses findet ihr in unserem Mitgliederbereich.

Zum FAQ