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Das Land NRW will hochverschuldete Kommunen in Nordrhein-Westfalen entlasten, indem es anteilig Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten übernimmt. Ein entsprechender Entwurf für das sogenannte "Altschuldenentlastungsgesetz" wurde jetzt auf den Weg gebracht. Ab dem Haushaltsjahr 2025 will NRW hierfür bis 2055 jährlich 250 Millionen Euro bereit stellen. 

Davon unbenommen bleibt der Bund laut Land auch mit einer neuen Regierung weiter aufgefordert, seiner Verantwortung im Zuge bundesseitig ausgelöster und kommunal zu finanzierenden Aufgaben gerecht zu werden und seine Zusage einer Beteiligung an einer Kommunalentschuldung einzuhalten.

Welche Schulden werden übernommen?

  • Der Gesetzentwurf sieht die anteilige Übernahme von bis zu 50 Prozent der gesamten bereinigten kommunalen Liquiditätskredite zum Stichtag 31.12.2023 vor. Zum 31. Dezember 2023 belief sich der Stand dieser Verbindlichkeiten NRW-weit auf rund 20,9 Milliarden Euro.
  • Übernommen werden ausschließlich Kredite und Anleihen zur Liquiditätssicherung, sogenante „Kassenkredite“ - Investitionskredite fallen nicht darunter. 
  • Die Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung setzen sich aus aufgenommenen Krediten sowie aus durch Kommunen begebenen Wertpapieren zusammen. Die Kommune hat auf eigene Rechnung diesen Bestand auf die Richtigkeit von Ansatz und Ausweis in der Bilanz prüfen zu lassen: So sind zum Beispiel Finanzmittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ aus den Verbindlichkeiten herauszurechnen, da das Land hierfür die Tilgung übernimmt. 

Welche Kommunen profitieren?

  • Entlastungsberechtigt sind Kommunen und Kreise, die zum Stichtag Liquiditätskredite von mehr als 100 Euro je Einwohnerin und Einwohner aufgeführt haben.
  • Nicht antragsberechtigt sind Gemeinden und Kreise, die nach Maßgabe der jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetze durchgehend finanzkräftig waren. 

In welchem Umfang profitieren die Kommunen?

  • Die kommunalen Spitzenverbände in NRW gehen davon aus, dass knapp die Hälfte der Kommunen in NRW vom Altschuldenentlastungsgesetz in unterschiedlichem Maß profitieren könnte. 
  • Wie hoch die Entschuldung in den einzelnen Kommunen ausfällt, hängt von der Höhe der Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2023 abzüglich der zum Stichtag vorhandenen (nicht gebundenen) liquiden Mittel ab.  Der Sockelbetrag von 100 Euro pro Kopf verbleibt als  „nicht übermäßige“ Liquiditätsverschuldung in jedem Fall bei den Kommunen. Die darüber hinausgehenden Schulden werden anteilig vom Land übernommen. 
  • Der genaue Prozentsatz der Entschuldung wird nach Eingang und Überprüfung aller Anträge ermittelt. Er hängt unter anderem von der Anzahl der teilnehmenden Kommunen und von den gemeldeten Kreditbeständen ab.
  • Die vom Land übernommenen Kredite werden aus den kommunalen Bilanzen gestrichen. Damit werden die Kommunen einerseits von den Zinsen entlastet und zugleich die kommunale Eigenkapitalquote wesentlich verbessert.  
  • Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine gezielte Hilfe für die mit über 1500 Euro pro Kopf am stärksten verschuldeten Kommunen vor. Nach Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm soll keine Kommune einen höheren Bestand an berücksichtigungsfähigen übermäßigen Verbindlichkeiten als 1500 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Damit werden hoch verschuldete Kommunen im Rahmen einer Spitzenentschuldung besonders entlastet. 

Die Teilnahme an der Altschuldenübernahme ist freiwillig. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass hierzu ein Beschluss des Stadt-/ Gemeinderats beziehungsweise Kreistags gefasst werden muss. 

Ziel der Landesregierung ist, das Gesetz noch vor den Sommerferien 2025 zu beschließen:

Pressemitteilung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW

Zum Referentenentwurf für ein Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen:

Gesetzentwurf zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen – ASEG NRW)

Tabelle von IT NRW zur Verschuldung der NRW-Kommunen zum Stichtag 31.12.2023:

Liste der Schulden der Kommunen in NRW zum Stichtag 31.12.2023